Im landwirtschaftlichen Bereich lauern Gefahren auch da, wo man sie nicht vermutet. Die Anzahl der Orte, an denen Eigentum geschützt ist, wurde deutlich erweitert und damit der Versicherungsschutz umfassend ausgeweitet. Versicherungsschutz für Tiere, Betriebseinrichtung, Ernteerzeugnisse und sonstige Vorräte der Landwirtschaft besteht demnach
- in allen Gebäuden auf den Grundstücken, die von Ihnen landwirtschaftlich genutzt werden und im Versicherungsvertrag dementsprechend aufgeführt sind
- auf allen Hofräumen und Ländereien des Betriebes einschließlich der dorthin führenden Wege
- auf allen deutschen Marktplätzen, Ausstellungs- und Ablieferungsorten einschließlich der hinführenden Wege und Unterkunftsstellen.
Zusätzlich können Sachen in Feld- und Reihenscheunen sowie Schober und Großballenlager versichert werden.
Die Versicherungssumme ist richtig bemessen, wenn sie dem Betrag entspricht, der aufzuwenden wäre, um z.B. nach einem Großbrand alle Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Ernteerzeugnisse, sonstige Vorräte - und auch Tiere - wiederbeschaffen zu können. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht Unterversicherung. Im Versicherungsfall kann dann nur ein Teil des Schadens ersetzt werden. In einer guten Police ist Unterversicherungsverzicht und Neuwertdeckung vereinbart.
Zu berücksichtigen sind auch Aufräumungskosten, die immer mehr ins Gewicht fallen, weil Brandschutt zunehmend als Sondermüll deklariert wird. Und: Neben dem - versicherten - unmittelbaren Blitzschlag gibt es auch die sogenannten Überspannungsschäden durch Blitz. Wenn eine elektrisch betriebene Lüftung aufgrund eines Überspannungsschadens ausfällt, können wertvolle Tiere ersticken. Deshalb haben wir eine ganze Reihe von zusätzlichen Einschlüssen und Deckungserweiterungen vorbereitet, die einen guten Schutz bieten.
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